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Besichtigungsordnung

BESICHTIGUNGSORDNUNG VON SCHLOSS FÜRSTENSTEIN, DEM PALMENHAUS UND DER TEMPORÄREN AUSSTELLUNG DES NATIONALMUSEUMS BRESLAU IN DEN AUSSTELLUNGSÄLEN VON SCHLOSS FÜRSTENSTEIN IN WAŁBRZYCH. 

Der Schloss- und Parkkomplex Fürstenstein und das Palmenhaus sind Denkmäler, die im Denkmalregister eingetragen und rechtlich geschützt sind. Eigentümerin des Komplexes ist die Stadt Wałbrzych. Das kommunale Unternehmen Zamek Książ Wałbrzych (weiter das Unternehmen genannt) verwaltet den Komplex und ist tätig auf dessen Gelände. Der Komplex ist Teil des Landschaftsschutzparks Fürstenstein. Eigentümerin des Palmenhauses ist die Stadt Wałbrzych. Verwaltet wird es von dem Unternehmen Zamek Książ Wałbrzych.

Interne Verordnung Nr. 15/2015 des Vorstandsvorsitzenden das Unternehmen Zamek Książ Wałbrzych vom 06.08.2015 über die Einführung der neuen Besichtigungsordnung, in der jeweils geltenden Fassung
 

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